Aus aktuellem Anlass: Läusefälle an der DOGS
Der Befall von Läusen oder Nissen ist meldepflichtig, d.h. wenn Sie bei Ihrem Kind Läuse oder Nissen feststellen, müssen Sie dies der Schule melden. Ihr Kind darf die Schule oder andere Gemeinschaftseinrichtungen erst dann wieder besuchen, wenn nach erfolgreicher Behandlung mit einem dafür zugelassenen Präparat aus der Apotheke eine Weiterverbreitung der Läuse nicht mehr zu befürchten ist. Untersuchen Sie das Haar Ihres Kindes gründlich. Achten Sie auf Läuse und evtl. vorhand