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Läuse und Nissen

Der Befall von Läusen oder Nissen ist meldepflichtig, d.h. wenn Sie bei Ihrem Kind Läuse oder Nissen feststellen, müssen Sie dies der Schule melden.

 

Ihr Kind darf die Schule oder andere Gemeinschaftseinrichtungen erst dann wieder besuchen, wenn nach erfolgreicher Behandlung mit einem dafür zugelassenen Präparat aus der Apotheke eine Weiterverbreitung der Läuse nicht mehr zu befürchten ist.

 

Untersuchen Sie das Haar Ihres Kindes gründlich. Achten Sie auf Läuse und evtl. vorhandene Nissen, die leicht mit Hautschuppen zu verwechseln sind. Während sich Schuppen durch Schütteln der Haare leicht entfernen lassen, kleben die 0,8 auf 0,3 mm großen, länglich-ovalen, perlfarbenen Nissen fest am Haar und lassen sich nur mit den Fingernägeln abziehen. Sie sind häufig am Haarboden, im Schläfen-  und Nackenbereich zu finden. Bei der Suche nach Läusen oder Nissen sollten Sie die Haare sorgfältig Strähne für Strähne hochheben und absuchen. Sie können die Haare jedoch auch von Ihrem Haus- oder Kinderarzt/Ärztin begutachten lassen.

 

Bedenken Sie auch, dass Kopfläuse nicht nur Kinderköpfe befallen. Alle Familienmitglieder sollten sich kontrollieren und wenn erforderlich, behandeln lassen.

B.Rügner-Eckert, Ärztin im schul- und jugendärztl. Dienst

Tel.    07131/56-3561 (Städt. Gesundheitsamt)

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