"Die Notbetreuung in den Kindertageseinrichtungen, Grundschulen und an den weiterführenden Schulen wird weiter aufrechterhalten und ausgeweitet: Schüler der siebten Klasse werden in die Notbetreuung mit einbezogen. Darüber hinaus sollen auch Eltern, die aufgrund ihres Berufes einen bestätigten Bedarf haben, diese in Anspruch nehmen.
Diese Schritte sind notwendig, wenn in den kommenden Wochen das wirtschaftliche Leben wieder hochgefahren werden soll und somit mehr Menschen wieder in einem Präsenzbetrieb arbeiten werden. Hierzu werden aktuell die konkreten Regelungen ausgearbeitet." Kultusministerium BW
Wir Schulen erhalten erst am 20. April Details zum neuen Vorgehen. Ich möchte Sie bitten, bis dahin keine Anfragen zu stellen, die über die bisherigen Bestimmungen hinausgehen. Sobald die neuen Bedingungen bekanntgegeben werden, erfahren Sie es hier.