Das Kultusministerium hat folgende Informationen zur Notbetreuung veröffentlicht:
Für welche Schüler und Kitakinder wird ein Betreuungsangebot eingerichtet?
Eine Notfallbetreuung an den Schulen und Kindertageseinrichtungen wird für Schülerinnen und Schüler an Grundschulen und der Klassenstufen 5 und 6 an weiterführenden Schulen und den entsprechenden Förderschulen sowie für Kindergartenkinder eingerichtet, deren Eltern bzw. Erziehungsberechtigte im Bereich der kritischen Infrastruktur arbeiten. (Besonderheiten für SBBZ noch zu regeln) Zur kritischen Infrastruktur zählen insbesondere die Gesundheitsversorgung (medizinisches und pflegerisches Personal, Hersteller von für die Versorgung notwendigen Medizinprodukten), die Aufrechterhaltung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung einschließlich der nichtpolizeilichen Gefahrenabwehr (Feuerwehr, Rettungsdienst und Katastrophenschutz), die Sicherstellung der öffentlichen Infrastruktur (Telekommunikation, Energie, Wasser, ÖPNV, Entsorgung) sowie die Lebensmittelbranche. Grundvoraussetzung ist dabei, dass beide Erziehungsberechtigte der Schülerinnen und Schüler, im Fall von Alleinerziehenden der oder die Alleinerziehende, in Bereichen der kritischen Infrastruktur tätig sind.
Wie viele Stunden täglich umfasst die Notfallbetreuung?
Die Notfallbetreuung an den Schulen erstreckt sich auf den Zeitraum des Schulbetriebs sowie einer ggf. ergänzenden Nachmittagsbetreuung Die Einteilung der Kinder und des beaufsichtigenden Personals obliegt der Schulleitung. Die Gemeinden werden gebeten, zusammen mit den Trägern der Kindertageseinrichtungen die Notfallbetreuung für Kitakinder und Kinder der Kindertagespflege nach gleichen Grundsätzen vor Ort zu gewährleisten.
Wer organisiert vor Ort die Notfallbetreuung?
Die Einteilung der Kinder und des beaufsichtigenden Personals obliegt der Schulleitung. Dabei ist zu beachten, dass Lehrkräfte, die über 60 Jahre alt sind oder relevante Vorerkrankungen haben, sowie schwangere Lehrkräfte nicht eingesetzt werden.
Können auch die Großeltern die Betreuung während der Zeit der Schul- und Kitaschließung übernehmen?
Nein, Großeltern sollten die Betreuung ihrer Enkelkinder in der jetzigen Situation nicht übernehmen, da ältere Personen nach allen vorliegenden Erkenntnissen eine besonders gefährdete Personengruppe darstellen.
Die konkrete Umsetzung vor Ort in Kirchhausen und der zeitliche Umfang der täglichen Betreuung können erst am Montag geklärt werden. Sofern Sie einen Bedarf angemeldet haben, erhalten Sie dann hierzu weitere Informationen.