Erweiterung der Notbetreuung
Anspruch haben Erziehungsberechtigte ab dem 27. April, sofern sie
beide an einem präsenzpflichtigen Arbeitsplatz tätig sind (Ausnahme: Alleinerziehende)
von ihrem Arbeitgeber als unabkömmlich eingestuft werden
keine andere Möglichkeit der Kinderbetreuung haben
Bestätigung des Arbeitgebers ist notwendig
Der Umfang entspricht den Zeiten von 7:45 Uhr bis 12:10 Uhr und zusätzlich maximal den von Ihnen gebuchten üblichen Zeiten der GTB
Wenn Sie die erweiterte Notbetreuung in Anspruch nehmen möchten, müssen beide Erziehungsberechtigte (Alleinerziehende natürlich ausgenommen) jeweils das untenstehende Formular ausfüllen. Senden Sie es bitte bis spätestens Donnerstagabend (23. April) per Mail an: erisas@posteo.de